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In unseren Büroräumen entsteht ein Schulungsraum mit medientechnischer Ausstattung für eigene Schulungen im Bereich Sicherheit, Veranstaltugstechik usw. und zur Vermietung für Seminare, Schulungen, Videotraining usw.

 

Seit Oktober 2002 gilt in NRW die VstättVo (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherberungsstätten).

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf

  • Gebäude mit Versammlungsräumen für mehr als 200 Besucher (z. B. Mehrzweckhallen, Theater, Gaststätten, Diskotheken, Konferenzzentren, Aulen, Sporthallen und Hotels)
  • Freiluftveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern.

   
Der Betreiber einer solchen Stätte steht in der vollen Verantwortung; auch im Falle der Vermietung oder eingebrachter Fremdtechnik. Dazu kann und muss er einen Teil der Verantwortung auf eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (meistens ein Meister für Veranstaltungstechnik) delegieren.

Vertrauen Sie uns - wir bringen Licht in das Vorschriften-Wirrwar.

Unser Team unterstützt Sie nicht nur am Abend der Veranstaltung, sondern auch bei der Durchführung, Kontrolle und Dokumentation aller anfallenden gesetzlichen Auflagen des Arbeitsschutzes im Veranstaltungs- und Gaststättengewerbe.

    *   VstättVo
    *   BGV C1
    *   BGV A2
    *   E-Ceck nach DIN0702
    *   VBG74 Leiterprüfung
    *   Brandschutz
    *   Prüfung Bestandsschutz
    *   Betriebsauflagen
    *   u. v. m.